Musik, KI und Urheberrecht
Künstliche Intelligenz hat die Musiklandschaft in rasantem Tempo verändert. Von automatisierten Kompositionswerkzeugen über KI‑basierte Stimmenimitatoren bis hin zu analytischen Systemen, die Hörgewohnheiten prognostizieren – die Möglichkeiten sind beeindruckend und zugleich herausfordernd. Während sich Kreative neue Wege eröffnen, wirft der Einsatz von KI zentrale Fragen auf: Wem gehört ein durch Algorithmen erzeugtes Musikstück? Wie lässt sich die Integrität menschlicher Kunst schützen? Und welche Rolle spielen Urheberrecht, Transparenz und fairer Wettbewerb in einer zunehmend automatisierten Branche? Die Verbindung von KI und Musik birgt Chancen und Risiken,die uns zeigen, warum ein verantwortungsvoller Umgang heute wichtiger denn je ist.
Der Anteil von von Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugten Songs auf den Streamingplattformen wie Spotify oder Deezer steigt rasant an. Das bereitet menschlichen Musikerinnen und Musikern zunehmend Sorgen. Wenn in empfohlenen Playlists der Streaminganbieter KI-generierte Titel anstelle von Songs, die von Menschen komponiert wurden, auftauchen, kann das für die Künstlerinnen und Künstler Einnahmeverluste zur Folge haben. KI-generierte Musik kann zudem zu Betrugszwecken genutzt werden – zum Schaden nicht nur der Musikerinnen und Musiker, sondern auch der Musikplattformen. Es geht dabei um Identitätsdiebstahl und KI-Bots, die KI-Musik „hören“.
Im weltweit beachteten Verfahren der GEMA gegen den US-amerikanischen KI-Anbieter OpenAI hat das Landgericht München im November 2025 ein sehr klares Urteil gesprochen: OpenAI verletzt mit dem Training und dem Betrieb von ChatGPT geltendes Urheberrecht. Erstmals wurde in Europa die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch generative KI-Systeme rechtlich bewertet und zugunsten der Kreativen entschieden.
Das Landgericht München stellt in seinem Urteil unmissverständlich fest, dass OpenAI für das Training und den Betrieb von ChatGPT die Rechte an den eingeklagten Songtexten deutscher Urheberinnen und Urheber aus dem GEMA Repertoire hätte erwerben müssen. In den Systemen seien Kopien der Originalwerke enthalten, die auf einfache Prompts der Nutzerinnen und Nutzer ausgegeben würden. Dies seien vergütungspflichtige Eingriffe in das Urheberrecht, für die OpenAI eine Lizenz erwerben muss, mit der die Urheberinnen und Urheber angemessen vergütet werden.
Ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung war gemacht. Einen Schritt weiter ist das schwedische Unternehmen STIM.
STIM führt die weltweit erste KI-Lizenz für Musik ein
STIM (Svenska Tonsättares Internationella Musikbyrå) ist eine schwedische gemeinnützige Verwertungsgesellschaft, die über 100.000 Musikschaffende und Verleger vertritt. Sie wurde 1923 gegründet, um Lizenzgebühren für öffentliche Aufführungen und Streaming zu verwalten, zu lizenzieren und zu verteilen. Sie sorgt dafür, dass Songwriter für ihre Arbeit auf allen Plattformen bezahlt werden und sie hat die weltweit erste KI-Lizenz für Musik eingeführt.
Da bis zu 24 Prozent der Einnahmen von Musikschaffenden aufgrund der Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz bis 2028 gefährdet sind, steht die Musikindustrie vor einem entscheidenden Wendepunkt. Die Lizenzierung ist ein natürlicher und notwendiger Weg, um sicherzustellen, dass die Rechte der Urheber respektiert und ihre Arbeit fair vergütet wird. Durch das Angebot klarer und transparenter Lizenzierungslösungen kann STIM eine Zukunft gestalten, in der neue Technologien auf faire Weise eingesetzt werden – in voller Übereinstimmung mit dem Urheberrecht.
Mit der Einführung der weltweit ersten kollektiven KI-Lizenz für Musik macht STIM nun einen historischen Schritt hin zu einer langfristigen, nachhaltigen Struktur, die die Einnahmen der Urheber schützt und gleichzeitig KI- und Musikunternehmen einen legalen Weg in die Zukunft bietet. Mit dieser neuen Lizenz können sie an der Spitze der technologischen Entwicklung bleiben – aber zu den Bedingungen der Musikschaffenden. Innerhalb dieses Rahmens können lizenzierte Unternehmen ihre Modelle anhand der in der Lizenz enthaltenen Werke trainieren. Die Urheber dieser Werke erhalten Lizenzgebühren während des Modelltrainings, während der Nutzung des KI-Dienstes und wenn die damit erzeugte Musik verwendet wird.
„Wir haben ein Lizenzmodell entwickelt, das es uns ermöglicht, auf Entwicklungen im Bereich der KI zu reagieren, ohne die Rechte der Musikschaffenden zu beeinträchtigen. Es geht darum, sicherzustellen, dass jeder, der seine Musik für KI-Kontexte zur Verfügung stellen möchte, fair vergütet wird und vollständige Transparenz erhält. Die Lizenz bildet einen Rahmen, in dem Urheberrecht und Innovation Hand in Hand gehen können – mit fairen Bedingungen für die Urheber und klaren Regeln für KI-Unternehmen“, sagt Lina Heyman, Interim-CEO bei STIM.
Um eine sichere und kontrollierte Umsetzung zu ermöglichen, wird die Lizenz als Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit den Start-ups Songfox und Sureel eingeführt. In dieser ersten Phase ist nur eine begrenzte Anzahl von Werken enthalten – alle von STIM angeschlossenen Rechteinhabern, die sich ausdrücklich dafür entschieden haben.
Die Lizenz erfordert den Einsatz einer unabhängigen Attributions-Technologie, mit der sich KI-generierte Musik auf die von Menschen geschaffenen Werke zurückführen lässt, die sie beeinflusst haben. Dies ermöglicht eine transparente und genaue Verteilung der Einnahmen.
Die KI-Lizenz ist Teil der langfristigen Bemühungen von STIM, neue Technologien so zu integrieren, dass sie Musikschaffenden zugutekommen. Diese Arbeit baut auf über einem Jahrhundert Erfahrung im Umgang mit technologischen Umbrüchen und gesellschaftlichen Veränderungen auf – Herausforderungen, die das Kollektivmodell und das Musikökosystem wiederholt bedroht haben, denen jedoch mit intelligenten Lizenzlösungen zum Nutzen der Musikschaffenden begegnet wurde.
